Sie benötigen eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Ihre Kasse!

Seit Anfang 2020 müssen alle Kassen mit einer sogenannten TSE-Einheit ausgestattet sein. Die Vorgabe kommt vom Bundesfinanzministerium und Sie als Unternehmen sowie wir als Kassenhersteller sind verpflichtet sie umzusetzen.

Um die Einrichtung für Sie so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die TSE-Einheit direkt über Tridata zu bestellen.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur TSE:

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.

Im Zuge dieser Fiskalisierung müssen (Registrier-)Kassen ab 1. Januar 2020 mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein, damit diese Systeme vor nachträglichen Manipulationen geschützt sind, die technischen Ausführungen für die GoBD werden damit konkretisiert.

Die Softwareversionen mit integrierter Kasse von Tridata erfüllen seit jeher die Anforderungen an eine Manipulationssicherheit. Die Erweiterung um eine technische Aufzeichnungskomponente ist für Softwaresysteme mit verwendeter Kasse dennoch nach gesetzlicher Vorgabe erforderlich.

Die Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse erfolgt über eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) an jedem Gerät, die jede Transaktion protokolliert, elektronisch signiert und über eine Schnittstelle an die Finanzbehörden überträgt.

Die Technische Sicherungseinrichtung – kurz TSE – ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter Manipulationsschutz für Kassensysteme, der aus drei Bestandteilen besteht:

Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul protokolliert Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs und sorgt dafür, dass sie sich später nicht mehr unerkannt verändern lassen.
Für die Verfügbarkeit des Sicherheitsmoduls sind die Kassen-Systemanbieter in die Pflicht genommen.
Folgende Punkte müssen für die TSE gemäß der vorgegebenen Grundlagen der Einheitlichen Digitalen Schnittstelle (EDS) gegeben sein:

  • Einbindungsschnittstelle: sie ermöglicht die Integration der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem
  • Exportschnittstelle: sie dient zum Export der gespeicherten, abgesicherten Log-Nachrichten. Die Integrität als auch die zeitgerechte Erfassung können mit diesen Daten überprüft werden
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K): für Zwecke der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen oder Kassen-Nachschauen sind die einzelnen, aufgezeichneten Daten in diesem zusätzlichen dritten EDS-Schnittstellenformat zu exportieren. (Aktuell ist diese Schnittstelle nicht einsatzbereit.)

Die technische Implementierung in Ihre Tridata-Software erfolgt per Update.

Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen gespeichert. Eine Sicherung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist im vorgeschriebenen DSFinV-K Format, bei Verwendung von TSE-Hardwareeinheiten zwischenzeitlich separat abgespeichert werden. Die TSE-Hardware hat ein begrenztes Speichervolumen und aktuell auch keine Zertifikatlaufzeiten in der Länge der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen.
Ein Speichermedium kann ein USB-Stick, eine SD-Karte oder MSD-Karte sein. Eine Cloudlösung ist ebenfalls möglich. Hier entfällt die Notwendigkeit einer lokal angeschlossenen TSE-Hardware-Einheit.

Einheitliche digitale Schnittstelle: Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten.
Diese Schnittstelle wird nach Onlineregistrierung des verwendeten Kassen-Systems in Verbindung mit der verwendeten Signaturmethode (TSE-Hardware oder Cloud) zur Finanzverwaltung hergestellt. Aktuell ist diese Schnittstelle nicht einsatzbereit. Eine Speicherung der Daten per TSE ist dennoch unbedingt erforderlich.

Der Bereitsteller eine TSE (Hardwaremodul oder Cloud-Lösung), muss Gesamtzertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) erlangen. Nach einer Laufzeit von 5 Jahren, muss sich der Bereitsteller (dessen TSE-Produkte) einer Rezertifizierung unterziehen.

Das Aufzeichnungssystem (=Kassensystem) selbst unterliegt keiner Zertifizierungspflicht.

Der Kassensystemanbieter wurde in diesem Verfahren zum Vermittler und Distributor für TSE-Lösungen gemacht. Eine eigenständige Beschaffung von TSE-Einheiten ist theoretisch möglich. Auf Grund verschiedener Programmierungen für TSE-Hardwareeinheiten oder entsprechenden Cloud-Lösungen, sind individuelle Schnittstellen notwendig. Ein Standard wurde nicht geschaffen.

Tridata hat sich daher für einen Kooperationspartner entschieden, mit dem verschiedene TSE-Hardware und Cloud-Lösungen über eine Tridata-Software angesprochen werden können.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine TSE einzubinden?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten eine TSE-Einheit in Ihrer Kasse zu integrieren.
Wir haben uns auf die gängigsten Methoden konzentriert und möchten Ihnen folgende zwei Versionen anbieten:

ONLINE-TSE

TSE - Cloud Lösung

Sie erfüllen damit die Zertifizierungs-/Signaturpflicht.
Es sind keinerlei Serviceleistungen oder Zusatzleistungen enthalten. Ein notwendiges AddOn „POS-Archiv“ muss für jede dedizierte Kasse zusätzlich gegeben sein.

ONLINE-TSE
PREMIUM

TSE - Cloud Premium Lösung

Sie erfüllen damit die Zertifizierungs-/Signaturpflicht. Es sind alle notwendigen Funktionen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen inkludiert.

Installation der TSE

Beim Erwerb einer Premium-TSE ist die Installation bereits inbegriffen.
Die Einrichtung einer Online-TSE führen wir für Sie durch. Für die Premium-TSE ist dies erstmalig kostenfrei, für die Online-TSE ist eine Einrichtungspauschale pro TSE fällig.
Tridata kann nur begrenzt technischen Support übernehmen und leistet diesen nur gegen Berechnung analog der "Supportleistung außerhalb des Anwendungs-Supportvertrags". Der Monatsbeitrag für einen Software-Wartungs-Pflege- und Anwendungssupportvertrag wird dadurch nicht erhöht. Leistungen und Abrechnungen für TSE-Themen stehen außerhalb des Tridata Software-Wartungs-Pflege- und Anwendungssupportvertrags.

Besteht weiterer Supportbedarf zum Thema TSE, kann dieser nach Vereinbarung gegen außerordentliche
Supportaufwendungen geleistet werden. Somit zahlen Sie nur für TSE-Support, den Sie auch tatsächlich brauchen.

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