Kassen / Kassensysteme benötigen eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)!

Seit 2020 sind technische Sicherheitseinrichtungen >TSE< bundesgesetzlich vorgeschriebenen zur Codierung, Speicherung und Lesbarkeit von Barverkaufskassenvorgängen. Weiterhin muss jede Kasse definiert sein / ein eigenes Kassenbuch führen (GoBD).

Tridata ist als Kassenhersteller Vertriebspartner für Technische Sicherheitseinrichtungen, die durch den Kassenbetreiber (= Steuerpflichtigen) nicht selbst zu beschaffen sind. Als Software-as-a-Service (SaaS) vermittelt Tridata TSE-Online Produkte der Hersteller Fiskaltrust und Fiskaly. Je nach Produkt sind zur reinen zertifizierten Signatureigenschaft, noch Compliance-as-a-Service (CaaS) AddOns beinhaltet oder können einzeln nach Notwendigkeit / Bedarf ergänzt werden.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur TSE:

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Danach besteht seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV, sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.

Damit wurden die Schutzmechanismen für elektronische Systeme vor nachträglichen Manipulationen (GoBD), nochmals verschärft und konkretisiert.

Die Softwareversionen mit integrierter Kasse von Tridata erfüllen seit jeher die Anforderungen an eine Manipulationssicherheit. Die Erweiterung um eine technische Aufzeichnungskomponente ist für Softwaresysteme mit verwendeter Kasse integriert worden und wird über eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) komplettiert.

Jedes Gerät (Kasse/PC/Client mit Kassenanwendung), protokolliert jede Transaktion, signiert diese elektronisch und über den von Tridata vermittelten TSE-Onlineproduktanbieter werden Daten aus der Betreiberonlineplattform abbrufbar gemacht. Auch eine Übermittlung / Meldung von per Gesetz definierten Ereignissen an die Finanzbehörden, wird über die Middleware der TSE-Online Produkthersteller verfügbar gemacht.

Die Technische Sicherungseinrichtung – kurz TSE – ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter Manipulationsschutz für Kassensysteme, der aus drei Bestandteilen besteht:

Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul protokolliert Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs und sorgt dafür, dass sie sich später nicht mehr unerkannt verändern lassen.
Für den Vertrieb / Zurverfügungstellung des Sicherheitsmoduls, sind die Kassen-Systemanbieter in die Pflicht genommen worden.
Folgende Punkte müssen für die TSE gemäß der vorgegebenen Grundlagen der Einheitlichen Digitalen Schnittstelle (EDS) gegeben sein:

  • Einbindungsschnittstelle: sie ermöglicht die Integration der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem
  • Exportschnittstelle: sie dient zum Export der gespeicherten, abgesicherten Log-Nachrichten. Die Integrität als auch die zeitgerechte Erfassung können mit diesen Daten überprüft werden
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K): für Zwecke der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen oder Kassen-Nachschauen sind die einzelnen, aufgezeichneten Daten in diesem zusätzlichen dritten EDS-Schnittstellenformat zu exportieren.

Speichermedium: In einer zertifizierten Cloud Umgebung der Partner Fiskaltrust und Fiskaly werden die Daten aus den Einzelaufzeichnungen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im DSFinV-K Format gespeichert. Je nach gewähltem TSE-Online Produkt ist eine automatische Speicherung und Archivierung inkludiert oder kann per CaaS AddOn gebucht werden.
Anderenfalls und für etwaige verwendete von TSE-Hardware-Einheiten (zB USB Stick), müssen Speicherungen täglich manuell durch den Steuerpflichtigen durchgeführt werden. TSE-Hardware sind nach initialem Rollout der Kassen-Sich-V vertrieben worden und sind während der ersten 5 Jahre Zertifikatsgültigkeit bereits durch die Hersteller nicht aktiv im Vertrieb.
Es werden damit ausschließlich TSE-Online Produkte über Tridata vermittelt.

Einheitliche digitale Schnittstelle: Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten.
Diese Schnittstelle wird nach Onlineregistrierung des verwendeten Kassen-Systems in Verbindung mit der verwendeten Signaturmethode (TSE-Hardware oder TSE-Online =Cloud) zur Finanzverwaltung hergestellt. Für 2025 ist diese Schnittstelle erforderlich.
Die TSE-Onlineanbieter Fiskaltrust und Fiskaly stellen auf ihrer Middleware die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung. Je nach gewähltem TSE-Online Produkt ist das Meldeverfahren an die Finanzämter inkludiert oder kann per CaaS AddOn gebucht werden. Aktuell stagniert die Fertigstellung dieser eingeforderten Datenkommunikation auf Seiten der Finanzämter.

Ein TSE Produkt (Hardware oder Online/Cloud Variante), muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert sein. Bei TSE-Hardware müsste der Bereitsteller nach einer Laufzeit von 5 Jahren, eine Rezertifizierung für TSE-Hardwareprodukte durchführen lassen, wenn diese Produkte noch weiter in Umlauf gebracht würden.

Das Aufzeichnungssystem (=Kassensystem) selbst, unterliegt ausdrücklich keiner Zertifizierungspflicht.

Tridata vermittelt TSE-Onlineprodukte der Hersteller Fiskaltrust und Fiskaly.
Dabei unterscheiden zwei wesentliche Produkteigenschaften.
Für alle mit der Fiskalisierungsverpflichtung (01.01.2020) gesetzlich definierten Eigenschaften und Funktionen empfiehlt Tridata ausdrücklich eine TSE-Online Premium Lösung. Darin sind die reine Zertifizierung (SaaS), sowie gesetzeskonforme Speicherung im vorgegebenen Format sowie deren Abrufbarkeit, bis hin zur für 2025 angesetzten Onlineübermittlung von Daten an Finanzbehörden enthalten (CaaS).
Eine kleiner TSE-Online Version beschränkt sich im Kern auf die reine zertifizierte Signatur des Kassenvorgangs (SaaS). Alle weiteren Leistungen wären manuell, lokal, täglich durch den Steuerpflichtigen vorzunehmen und gesetzeskonform zu speichern. Über CaaS AddOns könnten bestimmte Vorgänge zur Automatisierung und Konformität hinzugebucht werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine TSE einzubinden?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten eine TSE-Einheit in Ihrer Kasse zu integrieren.
Wir haben uns auf die gängigsten Methoden konzentriert und möchten Ihnen folgende zwei Versionen anbieten:

ONLINE-TSE

TSE - Cloud Lösung

Sie erfüllen damit die Zertifizierungs-/Signaturpflicht.
Es sind keinerlei Serviceleistungen oder Zusatzleistungen enthalten. Ein notwendiges AddOn „POS-Archiv“ muss für jede dedizierte Kasse zusätzlich gegeben sein.

ONLINE-TSE
PREMIUM

TSE - Cloud Premium Lösung

Sie erfüllen damit die Zertifizierungs-/Signaturpflicht. Es sind alle notwendigen Funktionen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen inkludiert.

Integration / Aktivierung einer TSE-Online Einheit

Tridata-Software ist technisch so beschaffen, dass die TSE erforderliche Daten sowie deren Struktur mit einer zertifizierten TSE-Online Einheit austauschen kann.
Mit der Wahl einer durch Tridata vorgeschlagenen TSE-Online Version, wird Tridata in dem entsprechenden Partnerportal Grundeinstellungen mit den vom Steuerpflichtigen angegebenen Firmen- und Kassendaten vornehmen. Hierbei ist Tridata nur Vermittler. Der Nutzung des TSE-Online Herstellerportals muss der Steuerpflichtige zustimmen. Erst dann kann eine TSE-Online Einheit aktiviert werden. Erst ab Aktivierung besteht Konformität des Systems mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Abrechnung erfolgt jedoch durch den TSE-Online Hersteller immer ab Anlage der Grundeinstellungen, die er mit dem Versand der zu bestätigenden Nutzungsbedingungen an den Steuerpflichtigen sendet. Tridata berechnet daher ebenfalls diesen Dienst an den Kassenanwender ab dem Monat, in dem die Grundeinstellung vorgenommen / die Nutzungsbedingen versendet wurden. Die Abrechnung erfolgt dabei immer für 12 Monatsbeträge im Voraus.

Für die Einrichtung der TSE-Online Produkte sind Einstellungen in der Tridata Software erforderlich sowie auf dem Partner-Onlineportal.
Bei einer TSE-Online Premium Version ist die initiale Assistenz dieser Komponenten erstmalig inbegriffen.
Bei einer TSE-Online Version ohne weitere inkludierte CaaS AddOns, ist eine einmalige initiale Assistenzgebühr für die TSE-Online als Komponente, sowie für etwaige einzelne als AddOn gebuchte CaaS Zusatzkomponenten nach Bedarf zu entrichten.

Sämtliche Leistungen für Komponenten liegen generell außerhalb des Software-Wartungs/Update/HelpDesk [1stL] Vertrag [SLA].
Besteht weiterer Assistenz-/ Supportbedarf zum Thema TSE, kann dieser selbstverständlich im Rahmen der Machbarkeiten und nach Vereinbarung gegen außerordentliche Supportaufwendungen geleistet werden.
Damit beschränken sich die durch Tridata im Zuge der Vermittlung der TSE-Online Einheit(en) weitergegebenen Beträge auf die TSE Einheit(en). Eine pauschale Erhöhung von Gebühren für die originäre Wartung der Tridata-Software wird somit vermieden.

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