COVID-19-Steuer­maßnahmengesetz für Österreich

Der Nationalrat hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Dieses Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie.

Darin ist auch festgelegt, dass in Österreich ab dem 01.01.2021 alle Fahrräder (und daneben auch Kleidung, Lederwaren und Schuhe) zum ermäßigten Steuersatz von 10 % repariert werden dürfen.

Da das Covid-19-Steuermaßnahmengesetz einiges an Interpretationsspielraum lässt, gibt es verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Welche für Sie die korrekte Vorgehensweise ist, können und dürfen wir Ihnen nicht beantworten. Daher zeigen wir Ihnen drei Möglichkeiten auf, wie Sie die Steuersenkung umsetzen können, empfehlen Ihnen aber unbedingt, sich mit Ihrer Steuerkanzlei abzustimmen. Letztendlich ist es Ihre unternehmerische Entscheidung und die Abführung der reduzierten Mehrwertsteuer wäre durch Sie bei einer Betriebsprüfung zu rechtfertigen. Es ergeben sich drei mögliche Sichtweisen auf die Gesetzesänderung, die Sie anwenden können. Diese erläutern wir Ihnen genauer in unserem TriWiki.