Kassensicherheitsverordnung

Zum Jahreswechsel gibt es neue technische Anforderungen

Mit dem Jahreswechsel 2019 auf 2020 tritt eine neue technische Anforderung für Registrierkassen in Kraft. Ähnlich der österreichen RKSV – aber deutlich umfassender in der technischen Ausgestaltung, müssen alle Registrierkassen, digitale Kasseneinrichtungen sowieso, den neuen Anforderungen genügen.

Wie bei jeder gesetzlichen Neuerung, die technische Belange tangiert, werden einige Ausnahmen kolportiert.  Wie es sich damit verhält, erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem aktuellen Software – Kassenanbieter.

Tridata Systeme sind selbstverständlich bereit für die Neuerungen. Per Update werden die technischen Notwendigkeiten in der Software etabliert. Ggf. technische Zusatzeinrichtungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Ein wichtiger Rat: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass für Sie / Ihr Unternehmen eine Ausnahme anzunehmen ist. Die neuen Regelungen sind geschaffen worden, damit Sie umgesetzt und eingehalten werden. Je länger abseits dieser Regeln gehandet wird, desto größer darf man die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden auf das eigene Unternehmen vermuten. Schieben Sie das Thema daher nicht bis zum Jahreswechsel heraus, zumal dann eine extreme Häufung für die technische Umrüstung zu erwarten ist.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, die Notwendigkeit neuer / aktueller Hardware mit Windows 10 Betriebssystem. Neueste technische Anforderungen werden unter nicht mehr supporteten Betriebssystemen nicht funktionieren. (Siehe dazu auch den Beitrag „Windows 7 verabschiedet sich„.)